Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines
CSC Pharmaceuticals Handels GmbH ist ein Unternehmen welches sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von Arzneimitteln, Medizinprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln befasst. CSC liefert Arzneimittel ausschließlich an Bezugsberechtigte im Sinne des § 57 Arzneimittelgesetz.
2. Geltungsbereich
Folgende Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der CSC Pharmaceuticals Handels GmbH (im folgenden kurz „CSC“), auch wenn sie in fremdem Namen oder auf fremde Rechnung erfolgen sollten, unter Ausschluss jeglicher Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Änderungen und/oder Abweichungen hievon sind nur verbindlich, wenn diese von CSC ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
Eine Auftragserteilung gilt gleichzeitig als Einverständniserklärung zu diesen Lieferund Zahlungsbedingungen. Andere und / oder abweichende AGB’s bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch CSC.
3. Aufträge/Vertragsabschluss
3.1. Erklärungen im Namen der CSC sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie durch vertretungsbefugte Personen (Geschäftsführer, Prokuristen, Handlungsbevollmächtigte) in der erforderlichen Anzahl abgegeben werden.
3.2. Die Entgegennahme und Ausführung von Bestellungen erfolgt unverbindlich unter Vorbehalt der Liefermöglichkeit. Alle Bestellungen haben schriftlich zu erfolgen.
3.3. Die in Katalogen, Prospekten und dergleichen enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn sie in der Bestellung ausdrücklich bestätigt werden.
3.4. Änderungen und Ergänzungen der Bestellungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer schriftlichen Bestätigung.
4. Preise
4.1. CSC fakturiert an pharmazeutische Großhändler und Anstaltsapotheken den Depot- bzw. Fabriksabgabepreis (DAP/FAP), an öffentliche Apotheken den Apothekeneinstandspreis (AEP). Die Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und ohne jegliche Nebenleistungen. Jede Abweichung hiervon hat in schriftlicher Form zu erfolgen.
4.2. Sofern nicht schriftlich Anderes vereinbart wurde, gelten die Preise ab Werk bzw. ab dem Lager ausschließlich Verladung, Versicherung und Mehrwertsteuer. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so verstehen sich die Preise ohne Abladen und ohne Vertragen.
4.3. Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage netto ab Fakturendatum. Bei Bankeinzug wird ein Skonto von 2 % gewährt beziehungsweise wird bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen ein Skonto von 1,5 % gewährt.
4.4. CSC ist berechtigt Mehrkosten wegen einer von CSC nicht verschuldeten Verzögerung bei der Klärung der technischen oder rechtlichen Voraussetzungen für die Lieferung oder infolge vom Auftraggeber gewünschter Überstunden, Nacht- oder Sonntagsarbeit, in Rechnung zu stellen.
4.5. Von CSC werden Verzugszinsen in der Höhe von 10% über den gesetzlichen Basiszinsatz berechnet; dies unbeschadet allfälliger höherer Schadenersatzansprüche.
5. Lieferung und Gefahrenübergang
5.1. Sämtliche Lieferungen erfolgen, wenn nicht Anderes vereinbart, ab dem Lager der CSC in 2102 Bisamberg und auf Gefahr des Empfängers. Der Kunde bzw. der von ihm beauftragte Spediteur haftet für die Einhaltung der jeweils gültigen Lagerungs- und Transportvorschriften.
5.2. Die Ware ist innerhalb von 24 Stunden (werktags Montag-Freitag) versandbereit. Der Versand, soweit Teil der von CSC zu erbringenden Leistung, erfolgt mit ausgewählten Logistikpartnern. Andere Lieferfristen sind in die Bestellung aufzunehmen.
5.3. CSC ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt, Vorauslieferung und Teillieferung durchzuführen und in Rechnung zu stellen.
5.4. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so kann CSC die Ware ein Jahr nach Auftragserteilung als abgerufen betrachten und die vom Auftraggeber in diesem Fall geschuldete Leistung verlangen.
5.5. Sämtliche nicht in der Auftragsbestätigung an CSC vorbehaltenen, für die Erfüllung des Vertrages notwendigen zusätzlichen Leistungen sind vom Auftraggeber auf eigene Kosten zu erbringen.
6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von CSC und darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang veräußert werden. Der Auftraggeber hat den Kennzeichnungspflichten und sonstigen Formvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes nachzukommen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Auftraggeber gehalten, auf das Eigentumsrecht von CSC hinzuweisen und CSC unverzüglich zu verständigen.
7. Reklamation/Rückgabe/Verfallsdatum
7.1. Gelieferte Waren sind unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen. Bei der Untersuchung erkennbare Mängel sind innerhalb von drei Arbeitstagen nach dem Liefertag schriftlich zu rügen. Mängel, die sich erst später zeigen, sind innerhalb von drei Arbeitstagen nach dem Tag der Entdeckung des Mangels zu rügen.
Andersfalls gilt der Mangel als genehmigt. Die Vermutung gemäß § 924 Abs.2 ABGB gilt nicht.
7.2. Wird nach rechtzeitiger Mängelrüge ein Mangel festgestellt, dann erfolgt ein kostenloser Umtausch beziehungsweise die Gewährung einer Gutschrift. Eine Rücknahme oder ein Umtausch bei der Lagerung unansehnlich gewordener Packungen wird nicht durchgeführt. Das gleiche gilt, wenn eine Arzneispezialität in der Spezialitätenliste als „nicht lieferbar“ genannt wird.
7.3. Arzneispezialitäten mit abgelaufenem Verfallsdatum werden bis zu sechs Monate nach dem auf der Packung ersichtlichen Verfallsdatum gegen Gutschrift des Fakturenwertes abzüglich 40% zurückgenommen. Die Rücksendung hat auf Kosten des Auftraggebers zu erfolgen.
7.4. Ware mit nicht abgelaufenem Verfallsdatum und Waren, die kein Verfallsdatum tragen, werden, abgesehen von den Fällen nach Punkt 7.2, nicht zurückgenommen.
7.5. Bei Auflassung einer Arzneimittelspezialität bzw. einer Packungsgröße oder bei Aufhebung der Zulassung von Ware die von CSC geliefert wurde, wird diese bis zwei Monate nach erfolgter Streichung aus dem Warenverzeichnis zum Fakturenwert von CSC zurückgenommen.
7.6. Suchtgifte und Diagnostika, Biogene, radioaktive und homöopathische Arzneimittel sowie nicht registrierte, auf Klinikanforderung gelieferte Waren und kostenlos abgegebene Packungen (z.B. Ärztemuster, klinische Versuchsmuster) werden in keinem Fall zurückgenommen.
8. Verzugsfolgen und Rücktritt
8.1. Sofern CSC durch grobes Verschulden trotz Nachfristsetzung in Lieferverzug geraten sollte, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
8.2. CSC ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:
wenn die Ausführung der Lieferung, der Beginn oder die Fortsetzung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Nachfristsetzung weiter verzögert wird,
wenn sich der Auftraggeber bei Bedenken über seine Bonität weigert, auf Verlangen von CSC Vorauszahlung zu leisten oder vor Lieferung eine taugliche Sicherheit zu erbringen.
8.3. Im Falle des Punktes 8.2. ist auch ein Teilrücktritt zulässig.
8.4. Falls über das Vermögen des Auftraggebers ein gerichtliches Insolvenzverfahren eingeleitet oder ein Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, kann CSC ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
8.5. Unbeschadet jeglichen Schadenersatzanspruchs hat CSC im Falle des Rücktrittes Anspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Lieferungen oder Leistungen, sowie der im Hinblick auf den Vertrag erbrachten Vorbereitungshandlungen, auch wenn der Vertrag hierdurch nur teilweise erfüllt wurde. Auch wenn keine Lieferung
erfolgt ist, hat CSC diesfalls Anspruch auf Ersatz der Kosten, die zu ihrer Vorbereitung getätigt wurden.
9. Rücknahme von Verpackungsmaterial
Alle von CSC in Verkehr gebrachten Verpackungen sind entpflichtet. CSC ist unter der Mitgliedsnummer 1838 Teilnehmer am ARA-System. Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial erfolgt nicht.
10. Urheberrechte / Markenrechte
10.1. Unterlagen sowie Werbematerial dürfen, auch wenn sie nicht von CSC stammen, vom Auftraggeber nicht in einer über den Vertragsinhalt hinausgehenden Weise genutzt werden. Sie sind CSC auf Verlangen sofort zurückzustellen.
10.2. Der Inhalt sämtlicher Unterlagen und Informationen wirtschaftlicher, finanzieller oder technischer Art, die der Auftraggeber im Rahmen dieser Bedingungen beziehungsweise im Zusammenhang mit Produkten von CSC erhält, sind, unabhängig davon, ob sie als vertraulich gekennzeichnet sind, vom Auftraggeber als vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von CSC kopiert oder an Dritte weitergegeben werden.
10.3. Der Auftraggeber stimmt zu, dass Verkauf, Vermarktung und Vertrieb der Produkte ausschließlich unter den von CSC Marken, Handelsnamen, Namen, Zeichen, Logos und Symbolen und anderen vorgegeben gesetzlich geschützten Bezeichnungen erfolgen darf. Sämtliche Marken, die entweder von oder für CSC geschützt sind oder deren markenrechtlicher Schutz beantragt ist, bleiben alleiniges Eigentum von CSC. Der Auftragsgeber verpflichtet sich, CSC unverzüglich über jegliche Verletzung gewerblicher Schutzrechte von CSC, insbesondere von Patenten und Markenrechten, sofort umfassend schriftlich zu informieren.
11. Gerichtsstand
11.1. Auf die einzelnen Verträge sowie auf diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen findet ausschließlich Österreichisches Recht in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung Anwendung unter Ausschluss des UNKaufrechts.
11.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit einem einzelnen Vertrag der CSC oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. mit deren Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit sich ergebenen Streitigkeiten ist das Handelsgericht Wien; dies gilt vorbehaltlich der zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände
für Endverbraucher.
12. Gültigkeit
Die vorstehenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ab 01.03.2007
CSC Pharmaceuticals Handels GmbH
Gewerbestrasse 18-20
2102 Bisamberg
AUSTRIA
Tel: +43.2262.606-0
Fax: +43.2262.606-600
E-Mail: office@csc-pharma.com






